Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 25.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fotografieaufträge (insbesondere Hundeshootings, Portraitshootings und vergleichbare Aufträge) sowie für die Lizenzierung von Stock-Fotografien durch Simon Bollinger Fotografie, nachfolgend „Fotograf" genannt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Auftragsproduktionen
(1) Der Fotograf wählt aus den im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen die vereinbarte Anzahl an Bildern aus, bearbeitet diese in seinem üblichen Bearbeitungsstil und übergibt sie dem Auftraggeber digital oder auf einem vereinbarten Datenträger.
(2) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt eine Lieferung innerhalb von in der Regel 2–3 Wochen nach dem Shooting-Termin als angestrebter Richtwert.
(3) Ohne ausdrückliche, im Vorfeld schriftlich getroffene Gestaltungsvorgaben sind Beanstandungen hinsichtlich stilistischer und kreativer Entscheidungen des Fotografen (u. a. Bildauswahl, Bearbeitungsstil, Bildkomposition) ausgeschlossen.
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht an den im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen verbleibt in jedem Fall beim Fotografen.
(2) Mit vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den ausgewählten und übergebenen Aufnahmen für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die private Nutzung sowie die Nutzung in sozialen Medien und im Druck.
(3) Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte sowie eine kommerzielle Weiterverwertung durch den Auftraggeber (z. B. Verkauf, redaktionelle oder werbliche Nutzung durch Dritte) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
§ 4 Portfolio- und Werbenutzung durch den Fotografen
(1) Der Fotograf ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene Aufnahmen von Hunden und anderen Tieren unabhängig von den nach § 3 eingeräumten Nutzungsrechten des Auftraggebers für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien, bei Fotowettbewerben sowie zu Werbezwecken.
(2) Sind auf den Aufnahmen Personen erkennbar abgebildet, ist eine Nutzung nach Absatz 1 nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der jeweils abgebildeten Person(en) gemäß § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) zulässig. Diese Einwilligung wird gesondert eingeholt, beispielsweise im Buchungsprozess oder vor Ort beim Shooting.
(3) Der Auftraggeber kann der Nutzung von Aufnahmen seiner Hunde nach Absatz 1 aus berechtigtem Interesse (z. B. Schutz der Privatsphäre oder des Wohnorts) in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen. Der Widerspruch ist vor oder unverzüglich nach dem Shooting-Termin zu erklären und gilt ab Zugang für zukünftige Veröffentlichungen; bereits veröffentlichte Aufnahmen werden auf Wunsch in zumutbarem Rahmen entfernt.
§ 5 Lizenzierung von Stock-Fotografien
(1) Bei der Lizenzierung von Stock-Fotografien räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den jeweils lizenzierten Aufnahmen ein.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das eingeräumte Nutzungsrecht einfach (nicht ausschließlich) und nicht auf Dritte übertragbar.
(3) Der Fotograf kann bei Nutzung der Aufnahmen eine Nennung als Urheber verlangen.
§ 6 Vergütung
(1) Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung.
(2) Kommt es aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen zu einer Überschreitung der vereinbarten Shooting-Dauer, erhöht sich die Vergütung angemessen.
(3) Sagt der Auftraggeber den Termin ab, steht dem Fotografen die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§ 7 Haftung und Rechtekonformität
(1) Der Auftraggeber versichert, dass alle bei der Aufnahme anwesenden und erkennbar abgebildeten Personen ihre Einwilligung zur Anfertigung der Aufnahmen erteilt haben.
(2) Der Fotograf garantiert, dass die von ihm lizenzierten bzw. übergebenen Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzen, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt.
(3) Im Übrigen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Fotograf erhebt und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und behandelt diese vertraulich.
(2) Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, werden nur im Rahmen von § 4 dieser AGB sowie im Einklang mit der Datenschutzerklärung des Fotografen genutzt.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung unter https://sb-photography.de/datenschutz/.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.